Kein Raum für Missbrauch
„Prävention sexueller Gewalt“
Im Rahmen der Selbstverpflichtung aller LVR-Schulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche/motorische Entwicklung setzen wir einen Schwerpunkt auf die Prävention sexueller Gewalt an unserer Schule. Weitere Informationen zu unseren Aktivitäten:
- Fortbildung zur Prävention sexueller Gewalt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unserer Schule
- Entwicklung und Umsetzung eines Verhaltenskodexes, siehe unten
- Erweiterung und Evaluation unseres Kriseninterventionsplans
- Planung von Elternabenden
- Vernetzung mit Beratungsstellen
Verhaltenskodex der LVR-Irena-Sendler-Schule
Wozu ein Verhaltenskodex an der LVR-Irena-Sendler-Schule?
Unser Verhaltenskodex gibt dem Lehrpersonal, Therapiepersonal, den Pflegekräften, dem Hausmeister, Küchen- und Bürokräften sowie Schulbegleitungen, Praktikantinnen, Praktikanten, Freiwilligen im FSJ und BFD, Busfahrern, Busfahrerinnen und Busbegleitungen einen verbindlichen Orientierungsrahmen für das eigene Verhalten im Umgang mit unseren Schülerinnen und Schülern. Vertrauen ist eine Grundvoraussetzung in der pädagogischen Arbeit und dient als Grundlage für die Beziehungsarbeit, bedarf jedoch klarer Normen und Regeln. Der Verhaltenskodex dient sowohl unseren Schülerinnen und Schülern, als auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Schutz vor Übergriffen und vor falschem Verdacht. Er soll nicht die Beziehungsarbeit behindern!
Grenzverletzungen geschehen meist unbeabsichtigt. Dieser Verhaltenskodex soll eindeutige Normen und Regeln enthalten, damit unangemessenes Verhalten vermieden wird. Da Täter und Täterinnen diese Grenzverletzungen auch gezielt bzw. bewusst einsetzen, um die Grenzen der Schüler und Schülerinnen auszutesten, ist eine erhöhte Aufmerksamkeit und Sensibilität von Seiten aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erforderlich. Zufällige und unbeabsichtigte Grenzverletzungen lassen sich im Schulalltag nicht vollkommen vermeiden. Es geht hierbei nicht um einen Mangel an Respekt, sondern es handelt sich um einmalige bzw. situationsabhängige, unbeabsichtigte Missachtung von Grenzen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die sich einer unbeabsichtigten Grenzverletzung bewusst werden, zeigen einen achtsamen Umgang. Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach dem neuen Kinderschutzgesetz ist auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LVR-Irena-Sendler-Schule ab sofort verpflichtend.
Alle diese Maßnahmen dienen der Prävention. An der LVR-Irena-Sendler-Schule soll grenzüberschreitendem Verhalten und Kindeswohlgefährdung kein Raum gewährt werden.
Einzelne Bereiche, die zum Verhaltenskodex gehören
Respekt
Alle haben das Recht, respektvoll und freundlich behandelt zu werden. Niemand wird gedemütigt, geängstigt, beschimpft oder bloßgestellt.
Körperliche Nähe und Distanz
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten auf die Einhaltung einer angemessenen Distanz. Jeder achtet auf seine Grenzen und die Grenzen anderer.
Ansprache
Schülerinnen und Schüler werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit ihrem Namen und nicht mit Spitz- oder Kosenamen angesprochen. Jeder achtet auf nicht sexualisierte Sprache.
Kleidung
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen angemessene Kleidung.
Pflege
Bei einer Pflegesituation achten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Persönlichkeitsschutz (u.a. keine Handynutzung, geschlossene Türen) und die Intimsphäre der Schülerinnen und Schüler.
Umkleidesituation
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ziehen sich möglichst nicht gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern um (z.B. vor oder nach dem Sport- und Schwimmunterricht). Natürlich müssen die Aspekte der Aufsicht und der Hilfestellung gewährleistet sein.
Eingreifen
Werden die persönlichen Grenzen anderer verletzt, greifen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Schutze der Betroffenen/des Betroffenen ein.
Fotografieren und Filmen
Foto- und Filmaufnahmen dürfen nur von Lehrkräften und Therapeuten oder in Absprache mit diesen in pädagogischen oder therapeutischen Zusammenhängen getätigt werden. In allen Toiletten, Umkleide- und Pflegeräumen ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich verboten. Bei Verstoß muss mit straf- und zivilrechtlichen Folgen gerechnet werden.
Umgang mit Handy und Internet
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen nicht über ihre privaten Accounts/soziale Medien Kontakt mit Schülerinnen und Schülern auf. Die private Handynutzung ist bei Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern nur in dringenden Ausnahmefällen erlaubt.
Mitarbeiter - Schülergespräche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen mit und in Anwesenheit von ihren Schülerinnen und Schülern nur Gespräche mit angemessenem Inhalt.
Private Geschenke
Private Geschenke von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Schülerinnen und Schüler sind nicht zulässig. Geschenke aus pädagogisch sinnvollen Anlässen (zum Beispiel Siegerehrung, Geburtstag, Kommunion) werden im Klassenteam abgesprochen.
Aktive und pünktliche Aufsicht
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erscheinen pünktlich zur Aufsicht und führen eine aktive Aufsicht.